Pressemitteilung

Sammlung von Pressemitteilungen der KEAs

Montag ist Stichtag!

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 05.02.2010

Letzter Tag für Hartz-IV-Betroffene, ggf. entgangene Ansprüche geltend zu machen

Am Dienstag, den 9. Februar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Berechnung und dementsprechend auch über die Rechtmäßigkeit der Höhe des so genannten „Regelsatzes“ beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Der Kläger ist eine Privatperson.

Offener Brief an Kölner Sozialdezernentin betreff Sanktionsmoratorium

Offener Brief / Die KEAs e.V. vom 17.09.2009

Sehr geehrte Frau Bredehorst,
Liebe Grüne Fraktion im Rat der Stadt Köln,
Lieber Ossi Helling,

Mit großem Interesse haben wir „Der grüne neue Gesellschaftsvertrag“ gelesen und stellen fest, dass Grüne lernfähig sein können.

Unerhörtes Urteil zu 'Guthaben'

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 24.07.2009

Unter dem Aktenzeichen B 8 SO 35/07 R urteilte das Bundessozialgericht am 19.07.2009, dass ausgezahlte Guthaben bei Energieversorgern für Empfänger von Grundleistungen als Einkünfte anzurechnen, die Leistungen im Monat des Zuflusses demnach zu kürzen seien.

Der Kölner Selbsthilfeverein „Die KEAs e.V.“ erklärt dazu:

Um es ganz deutlich zu sagen: Wenn dieses Urteil rechtens im Sinne logischer Zusammenhänge ist, dann sind fortan die Wechselgelder, die Hilfeempfänger an den Kassen der Supermärkte erhalten, meldepflichtige und zudem anrechenbare Einkommen. Nichts anderes geschieht bei der pauschalen Zahlung und Rückerstattung von Stromkosten.

Das hohe Gericht stützt sich dabei auf den § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII. „Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch ...“

Erfrischungsgeld für Wahlhelfer ist für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 anrechnungsfrei

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 17.07.2009

Der Selbsthilfeverein „Die KEAs e.V.“ weist darauf hin, dass
sich Erwerbslose in diesem Jahr noch zwei Mal bei Wahlen
etwas hinzu verdienen können.

Das Superwahljahr 2009 bringt auch Erfreuliches für Erwerbslose. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dass Wahlcomputer nicht verfassungsgemäß sind, werden mehr Wahlhelfer gebraucht. Das Wahlamt der Stadt Köln hat schon mehrere Aufrufe gestartet, aber stößt bisher auf zu wenig Resonanz.

Angriff auf die Pressefreiheit

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 29.01.2009

ARGE-Geschäftsführer Klaus Müller-Starmann zeigt Nerven

In einem Artikel auf der Internet-Präsenz des 'Die KEAs e.V.' - Kölner
Erwerbslose in Aktion - schildert der Selbsthilfeverein einen drastischen
Fall (Holzhammermethoden bei U25) bei der ARGE Köln.

Was von mehreren Zeugen unter den KEAs und sogar mit einem mitgeschnittenen und ebenfalls auf der Homepage hörbaren Interview
mit den Betroffenen dokumentiert ist, will Müller-Starmann einfach nicht wahrhaben. Bei völliger Ignoranz des Informatenschutzes auf Seiten der KEA-Redaktion und des Betroffenen, fordert dieser nunmehr die namentliche Nennung des Erwerbslosen. Andernfalls würde Müller-Starmann den Bericht selbstherrlich als unwahr betrachten und eine Vertragsstrafe gegen den verantwortlichen Redakteur der KEAs geltend machen.

Falsche Zahlen bei der ARGE Köln

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 05.01.2009

ARGE-Pressesprecher präsentiert falsche Zahlen

Den Kölner Erwerbslosen in Aktion (Die KEAs e.V.) liegt die Sitzungsvorlage aus dem Sozialausschuss der Stadt Köln (Nr. 4911/2008 vom 24.11.2008) vor, welche von der ARGE selbst verfasst wurde (Dienststelle V/50-ARGE). Aus dieser geht hervor, dass im Oktober 2008 noch 31.441 Rückstände bestanden.

Bundesregierung watscht Kölner ARGE ab

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 14.11.2008

Bundesregierung rügt ARGE Köln

Die Hürden, bei der ARGE (zuständige Arbeitsgemeinschaft für die Umsetzung von Hartz IV) in Köln einen entsprechenden Antrag auf das so genannte Arbeitslosengeld 2 zu stellen, wurden mit der strategischen Neuausrichtung im Sinne der Unternehmsberatung 'Roland Berger' sukzessive erhöht. Bis zu drei oder gar mehr Termine sind mitunter notwendig, bis Betroffene den Antrag endlich zur Berechnung ihrer Leistungen abgeben dürfen, womit sich nicht selten auch die erste Auszahlung verzögert und so Mancher gar entnervt das Handtuch wirft.

KölnPass ist kein Erfolg im Kampf gegen Armut

Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 05.08.2008

Kölner Erwerbslose in Aktion kritisieren städtische Bilanz.
Der hochgelobte KölnPass ist kein Erfolg! Aus den Zahlen der gestern vorgelegten Bilanz geht eindeutig hervor, dass nur rund 40 Prozent aller ALG-II-Empfänger einen KölnPass besitzen.

[rd. 120.000 Personen nach SGB II (Kurzleistungsbericht Seite 1 ); 48.482 KölnPass-InhaberInnen Kurzleistungsbericht Seite 7)]