Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind auf Antrag gesetzlich von der GEZ-Gebühr befreit. Die Crux dabei: Geringverdiener, die mitunter weniger als Arbeitslosengeld 2 einnehmen, die grundsätzlich das Recht hätten, zusätzlich Leistungen zu beziehen, von diesem Recht aber - warum auch immer - keinen Gebrauch machen, sind es nicht.
Die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim in Köln ruft für Mittwoch, 10. März 2010, 15:00 Uhr zur Demonstration auf den Wallraf-Platz (nahe WDR-Funkhaus).
Unter dem Titel "Keine Gebührenbefreiung - GEZ unsozial" gibt es eine Pressemitteilung des SSM, aus der wir auszugsweise zitieren:
Wer arbeitet, aber nur wenig verdient, wird bestraft
Wir von der SSM, der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim, sind eine Kölner Selbsthilfegruppe, die von ihrer eigenen Arbeit lebt. Was wir mit Wohnungsauflösungen und Verkauf von Secondhand-Möbeln verdienen können, reicht gerade so zum Leben aus, liegt noch unter dem Hartz-IV-Satz. Wir lehnen aber Sozialleistungen ab, um unabhängig leben zu können und uns die Schikanen der Sozialbürokratie zu ersparen.
Informationsfreiheit für alle
Auch wer wenig Geld hat, soll geschützt durch das Grundrecht auf Information (Art. 5 GG) die Möglichkeit haben, sich über Radio und Fernsehen zu informieren. Freier Zugang zu den Medien ist schließlich eine unverzichtliche Voraussetzung dafür, dass die Demokratie in unserem Land gelingen kann. Deshalb wurden seit jeher bei der GEZ arme Menschen von der Gebührenpflicht befreit.
Früher waren auch wir wegen unseres geringen Einkommens von der
GEZ-Gebühr befreit, jetzt soll jeder von uns GEZ-Gebühren von ca. 18,- Euro monatlich zahlen, die wir nicht haben. Nach dem neuen Rundfunkvertrag von 2005 wird nämlich nur noch befreit, wer Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld 2 bezieht.
Berücksichtigung bei der Gebührenbefreiung finden seitdem verrückterweise nur noch Geringverdiener, die eine staatliche Leistung beziehen, sprich Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, staatliche Rente usw. ... Das hört sich erstmal harmlos an, bedeutet aber: Wer nur eine geringe Betriebsrente bezieht, wer als Student jobben muss, wer arbeitet, aber ein geringes Einkommen hat, bekommt in seiner Misere noch die Rundfunkgebühren draufgebrummt. Und das sind gar nicht wenige.
Anstatt das Recht auf Informationsfreiheit zu respektieren, spart die GEZ
sich einfach die Arbeit, solche Befreiungsanträge einkommensmäßig zu überprüfen. Die GEZ-Spitze will wohl lieber die Gebühren der Armen einkassieren, anstatt mal bei ihren fürstlichen Gehältern zu sparen.
Klage beim Bundesverfassungsgericht
Gegen diese diskriminierende Regelung hat sich SSM-Mitglied Heinz Weinhausen bis zum Bundesverfassungsgericht durchgeklagt. Anstatt nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes respektierend abzuwarten und die Gebühreneintreibung bis dahin auszusetzen, schikaniert die GEZ unser Mitglied mit der Androhung der Zwangsvollstreckung. Dabei wissen diese Leute allein schon aus dem Gerichtsverfahren, das wir mit ihnen geführt haben, dass bei uns nichts zu holen ist.
Zuständig für die Zwangsvollstreckung der GEZ-Forderung ist der WDR.
Deshalb ziehen wir vor den WDR und fordern:
Kommt zur Kundgebung: Mittwoch, 10. März, um 15 Uhr, Wallraffplatz, Nähe Eingang WDR-Funkhaus!