Sanktionsmoratorium wird zur Petition – Schnell mitzeichnen!

Was mit dem Sanktionsmoratorium als politisches und solidarisches Symbol namhafter Erstunterzeichner begann, wird nun zur Petition an den Bundestag und somit gewissermaßen ernst.

Wer das Moratorium bereits unterzeichnet hat, ist nunmehr angehalten, möglichst schnell auch die Petition zu unterzeichnen. Sofern binnen nur sechs Wochen mehr als 50.000 Menschen die Petition mitzeichnen, ist der Bundestag verpflichtet, sich mit dem Thema zu befassen. Werden es weniger Mitzeichner, ist es der Mehrheit des Petitionsausschusses überlassen, es mit einer Empfehlung in den Bundestag zu reichen oder es zu unterlassen.

Bei dem Einbringer der Petition handelt es sich um einen gewissen Ralph Boes. In den Google-News ist noch nicht zu erfahren, ob es sich dabei tatsächlich um den parteilosen Bundestagskandidaten der Berliner Initiative „Für Grundeinkommen“ handelt. Denkbar wäre es allemal.

Auch auf der Homepage der Initiatoren des Sanktionsmoratoriums sind zur Stunde noch kein Aufruf zur Mitzeichnung bzw. nähere Informationen zu finden. Das mag Ausdruck mangelnder Absprache und Koordination sein, beendet aber vielleicht auch den Makel, dass die Unterzeichner des Moratoriums die Strategie des Vorgehens sowie Bedeutung und Kraft ihrer Unterzeichnung nur unzureichend erklärt bekommen. Die Mitzeichnung einer Petition kann ja bedeutsamer sein, weshalb gehofft werden darf, dass nun auch viele andere von ihrer demokratischen Macht Gebrauch machen werden, die den Strafparagraphen 31 im SGB II abgeschafft wissen wollen.

Das Ergebnis der Petitionsmitzeichnung kracht natürlich genau in die Wirren der Neu-Konstellation von Bundestag und Bundesregierung nach der Wahl. Aber wahrscheinlich ist für diese Petition kein Zeitpunkt günstig, kein Zeitpunkt günstiger.

Siehe auch: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Petitionen