Anonymisierter Lebensmittelgutschein zur Veranschaulichung

Die KEAs mussten in den vergangenen Wochen feststellen, dass die unrechtmäßige Ausstellung von Lebensmittelgutscheinen in Köln weiterhin praktiziert wird. Besonders fleißig scheint in dieser Hinsicht die ARGE Porz zu sein. Dort wird Hilfebedürftigen das ihnen gesetzlich zustehende Bargeld verweigert und sie werden stattdessen mit Sachleistungen abgewimmelt, obwohl der § 23 SGB II enge Grenzen dafür setzt und dieses nur in Ausnahmefällen erlaubt (siehe auch: KEA-Flyer).

Auch der Kölner Stadt-Anzeiger kommentierte die Praxis der Kölner ARGEn kritisch: „Es ist ein entwürdigendes Schauspiel, das sich an der Kasse des Supermarkts abspielt, wenn Hartz-IV-Empfänger ihre Lebensmittelgutscheine einlösen wollen.“

Zur besseren Veranschaulichung der Stigmatisierung Erwerbsloser wird hier ein anonymisierter Lebensmittelgutschein veröffentlicht. Dieser DIN-A4-Zettel muss nämlich zusammen mit dem Personalausweis an der Supermarktkasse vorgezeigt und der Empfang der Waren quittiert werden, während die übrigen Kunden dem ganzen Prozedere beiwohnen. Wie sich die Betroffenen dabei fühlen, in solch einer Art und Weise öffentlich gedemütigt zu werden, kann sich wohl jeder selbst vorstellen. Das geht sogar soweit, dass sich einige Hilfebedürftige nicht mehr trauen, in dem Discounter in ihrer Nähe einzukaufen, sondern lieber einen weiter entfernten Supermarkt aufsuchen, damit die Nachbarn sie nicht in solch einer beschämenden Situation sehen. Bedenkt man dabei noch die Beschränkung des Gutscheins auf ausdrücklich "Lebensmittel", wo also z.B. Hygiene- und Haushaltsmittel oder so genannte Genussmittel wie Tabak und Alkohol ausgeschlossen sind, geht dies zusätzlich mit einer punktuellen Entmündigung der Betroffenen einher.

Der eingelöste Gutschein wird vom Supermarkt an die ARGE geschickt - mit angeheftetem Kassenbon! Die ARGE-Mitarbeiter können also genau sehen, ob Brot gekauft wurde oder Gummibärchen, ob "sinnvolle" Sachen oder "Luxus", usw. All dies ist für die Leistungsgewährung nicht erforderlich, all dies darf keinesfalls in der Akte auftauchen, aber es landet in der Akte, denn die ARGE lebt eben streng nach ihrem Motto: Legal, illegal - scheißegal! (Lieber Herr Geschäftsführer der Kölner ARGE, falls Ihnen dieser Absatz (den ich am 23.11.2009 eingefügt habe) nicht gefällt und Sie mal wieder keine Lust haben, die Ursachen, sondern diejenigen zu bekämpfen, die das alles öffentlich machen (das versuchen Sie ja auch bei einem anderen Artikel): Sie kennen ja meine Adresse. JL)

Seitdem Die KEAs u.a. auch im Rahmen der Kampagne 'Zahltag!' immer wieder jene widerlichen Schikane-Instrumente öffentlichkeitswirksam zum Thema machen, kann man in den Kölner ARGE-Standorten durchaus einen veränderten Umgang mit Gutscheinen feststellen. Zwar werden sie weiterhin in ggf. rechtswidriger Weise Hartz-IV-Betroffenen angeboten, wer aber seine Rechte kennt und auf Bargeld besteht, bekommt dies in der Regel ohne Weiteres. Das war nicht immer so!

Dennoch erhalten Die KEAs vermehrt Meldungen aus Köln-Porz, wo man offenbar nach wie vor viele Menschen mit jenen unwürdigen Scheinen abspeist. Liegt's etwa an der abseitigen Lage des Standortes?
Spätestens jetzt ist die ARGE Köln-Porz ins Zentrum unseres Interesses gelangt. Die KEAs bitten Betroffene weiterhin, den Erhalt von Lebensmittelgutscheinen zu melden bzw. die Art und Weise (Belehrung, Rechtsgrundlage, Gründe) der Ausgabe zu beschreiben.