Service für die MitarbeiterInnen der ARGE Köln

Es häufen sich in unserer Beratung die Berichte, in denen u.a. rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen unter Androhung von Sanktionen abgeschlossen wurden. Wir hatten bereits im KEA Nr. 59 (Seite 7) ein entsprechendes Angebot gemacht, um diverse Mißstände zu beseitigen. Leider hat bisher niemand den Gutschein bei uns eingelöst.

Deswegen haben wir als besonderen Service unter www.die-keas.org/pap eine Infosammlung für PAPs eingerichtet. Wir hoffen, dass wir damit dem in unserer Satzung festgeschriebenen Bildungsauftrag nachgekommen sind und wünschen den MitarbeiterInnen der ARGE Köln viele neue und vor allem überraschende Erkenntnisse.