ARGE Köln will KEAs verklagen

Hallo Herr Müller-Starmann (ARGE-Chef Köln),

man sollte es Ihnen ja hoch anrechnen, sofern Sie sich tatsächlich an der Beseitigung von Missständen in Ihrem Verantwortungsbereich abarbeiten wollen. Sich diesbezüglich etwas Nachhilfe bei den KEAs zu holen, scheint da gar nicht so verkehrt, um nicht zu sagen: „Es ist der richtige Ansatz!“ (Wir wollen natürlich mehr, ... und dazu gehört – und das wissen Sie – u.a. auch die Abwicklung Ihres Arbeitsplatzes.) Insofern ist es geradezu schade, dass wir derzeit nur noch über Anwälte kommunizieren und ggf. geduldig abwarten werden müssen, wer letztlich „Recht“ hat oder bekommen wird.

Die von Ihnen (unverhältnismäßig) für viel Steuergeld beauftragte Anwaltskanzlei fordert von mindestens zwei Adressaten (Die KEAs e.V., verantwortlicher Chefredakteur) vorab und salopp je 1000 Euro für zwei DIN-A4-Seiten beschriebenes Papier und eine zweiseitige Kopie des Artikels Holzhammermethoden bei U25 zwecks Zensurvorgabe. Berechnet aus einem Streitwert in Höhe von 20.000 Euro!

Herr Müller-Starmann, der Wert, um den wir zu streiten bereit sind, ist unseres Erachtens nach nicht mit Geld zu bemessen, weshalb Die KEAs darüber nachdenken, ihrerseits den Streitwert prophylaktisch auf mindestens 40.000 60.000 Euro anzuheben. Was halten Sie davon?

Hintergrund
Am 11.02.2009 bekamen Die KEAs Post:

Mehr unter KEA-Nachrichten oder im ELO-Forum (Diskussion). Bereits am 29.01.2009 veröffentlichten Die KEAs eine Pressemitteilung zu dem Thema mit der Überschrift Angriff auf die Pressefreiheit.

Die Neue Rheinische Zeitung schreibt unter dem Titel Verpetzt wird nicht: „Das kann sich der Herr Müller-Starmann mal gleich abschminken. Ein Journalist oder publizistisch tätiger Mensch verpetzt seine Gesprächspartner und Informanten nicht, die ihm einen „Mißstand“ - also oft ein kennzeichnendes Systemmerkmal - aus einer machtgeschützten Institution berichtet haben, von denen sie vielleicht selbst abhängig sind. Das käme nachgerade einer Auslieferung gleich.“