Holzhammermethoden bei U25

Im Rahmen der Zahltag!-XXL-Aktion in der ersten Dezemberwoche besuchten wir am Freitag die berühmt-berüchtigte Abteilung U25 für unter-25-jährige in Köln-Mülheim (Bericht über die Aktion). Dort wandte sich jemand mit einer Geschichte an uns, die wir zunächst nicht glauben konnten. Leider stellte sich das Ganze als nur allzu wahr heraus:

Ein junger Mann (unter 25) wird zusammen mit seiner Frau (auch unter 25) zur ARGE bestellt. Die Sachbearbeiterin legt ihnen Eingliederungsvereinbarungen vor. Der Inhalt könne nicht verhandelt werden, eine Bedenkzeit sei nicht möglich, da sonst, nach Aussage der Sachbearbeiterin, eine sofortige Sperre drohe. Gezwungenermaßen unterschreibt das Ehepaar. Der junge Mann verpflichtet sich damit, einen so genannten Integrationsjob für 70 Cent pro Stunde anzutreten. Er weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, wo er arbeiten wird, welche Tätigkeit auf ihn wartet, er kennt weder den Arbeitgeber noch die Arbeitszeiten oder den Arbeitsort.

Die Arbeitsstelle entpuppt sich als ein Café, welches öffentlich zugänglich ist, in dem normale Preise verlangt werden und in dem fast ausschließlich Ein-Euro-Jobber arbeiten.

Er arbeitet dort einige Zeit. Dann setzen bei seiner Frau die Wehen ein, er muss sie ins Krankenhaus begleitet und fehlt somit einen Tag. Daraufhin wird der Integrationsjob vom Träger sofort beendet und von der ARGE eine Sanktion verhängt: Es gibt für ihn drei Monte kein Geld von der ARGE. Wegen einer angeblichen „Abwägung mit öffentlichen Interessen“ kann die Dauer auch nicht auf 6 Wochen verkürzt werden, was bei U25 grundsätzlich möglich ist.

Ein sofort eingelegter Widerspruch wird mit der Bemerkung, die Bearbeitung werde 6 Monate dauern, entgegengenommen. Die gesetzlich erlaubte maximale Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Die Möglichkeit, beim Sozialgericht einen Eilantrag zu stellen, wird natürlich verschwiegen, obwohl die ARGE auch in solchen Fällen zur Beratung verpflichtet ist.

Es ist unschwer vorstellbar, wie sich dieser rabiate Einschnitt im Leben der jungen Familie auswirkt. Der Vater erhält lediglich Lebensmittelgutscheine über wöchentlich abwechselnd 25 oder 30 Euro, für die er jede Woche mehrere Stunden in der ARGE anstehen muss.

Durch unser Einwirken zog die zuständige Sachbearbeiterin bzw. ihr Teamleiter ganz schnell die Notbremse: Die Sanktion ist vom Tisch, das Geld wird nachgezahlt. Allerdings zeigt sich der Teamleiter trotz allem unbelehrbar: Die Sanktion werde nur aus formalen Gründen zurückgezogen, das Verhalten des „Kunden“ werde ausdrücklich nicht gebilligt sondern weiterhin verurteilt.

Zur Rechtslage:

Der Zwang zum Abschließen einer Eingliederungsvereinbarung war nicht nur rechtswidrig, sondern auch kriminell. Die Drohung mit der Sanktion erfüllt den Straftatbestand der Nötigung. Dass die Sachbearbeiterin dies sogar unter Zeugen betrieb, zeigt nur, wie sicher sie sich vor Strafverfolgung fühlt. Dass sie dies sogar angesichts der hochschwangeren Ehefrau durchsetzte, zeugt von ihrer kriminellen Energie. Aber vielleicht wurde sie gerade deshalb für die U25-Abteilung ausgewählt.

Die Zuweisung zum Ein-Euro-Job war rechtswidrig. Weder der Arbeitsplatz noch die näheren Umstände wurden dort beschreiben. Der „Kunde“ musste „die Katze im Sack“ kaufen.

Die Arbeit gehörte zu den ¾ aller Ein-Euro-Jobs, die nach Aussage des Bundesrechnungshofes illegal sind. Es handelte sich nicht um zusätzliche Arbeit, die Arbeitszeit war zu lang (Vollzeit, die Gerichte monieren schon Arbeitszeiten über 20 Stunden) und es gibt weitere Gründe.

Zum Verfahren:

Es ist vollständig abwegig und nur mit einem großen Maß an Menschenverachtung zu erklären, wenn man jemandem kündigt, weil er seine in den Wehen liegende Frau während der Arbeitszeit ins Krankenhaus bringt.

Es ist aber vollends nicht akzeptabel, dass es Menschen in der ARGE gibt, die aus einem solchen Anlass eine Sanktion für den Betroffenen aussprechen und ihm das Arbeitslosengeld für drei Monate verweigern. Dies betrifft sowohl die Sachbearbeiterin als auch den Teamleiter und in Folge daraus auch die Leitung der ARGE.

Die Konsequenzen:

Herr Müller-Starmann (ARGE), Herr Welters (Agentur für Arbeit), Frau Bredehorst (Stadt Köln): Wie lange werden die betreffende Sachbearbeiterin und ihr Teamleiter noch Gelegenheit haben, so mit Menschen umzugehen? Konkret: Wann werden beide entlassen?

Interview:

Wir haben die betroffene Familie am Montag nach dem Zahltag mit zwei Beiständen zur ARGE begleitet. Die Sanktion wurde bei diesem Termin gleich aufgehoben. Direkt danach führten wir noch im Wartebereich folgendes Gespräch mit den beiden:

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