Kosten der Unterkunft (KdU)

Begriffe

  • Nettomiete:
    Das ist die Grundmiete ohne alle Nebenkosten.
  • Betriebskosten:
    Kosten wie Kaltwasser, Müllabfuhr, Grundsteuer, Hausmeitster usw.
  • Heizkosten:
    Kosten für die Heizung, oft sind darin auch die Kosten für Warmwasser enthalten.
  • Nebenkosten:
    Das sind die Betriebskosten und die Heizkosten.
  • Gesamtmiete:
    Das ist die Summe aus Grundmiete und Nebenkosten. Dies wird auch als Warmmiete bezeichnet.
  • Kaltmiete:
    Summe aus Grundmiete und Betriebskosten. Also die Gesamtmiete ohne Heizkosten.

 
Mietobergrenzen
Seit dem 15. Mai 2012 gelten aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts auch in Köln folgende Mietobergrenzen für ALG-II-Bezieher:

Stand: seit 15. Mai 2012 (BSG-Urteil!)
Personen Wohnungsgröße Kaltmiete (max. m²-Preis)
1   50 m² 362,50 €* max. 7,25 €/m²
2   65 m² 471,25 € max. 7,25 €/m²
3   80 m² 580,00 € max. 7,25 €/m²
4   95 m² 688,75 € max. 7,25 €/m²
5 110 m² 797,50 € max. 7,25 €/m²
6 125 m² 906,25 € max. 7,25 €/m²
7 140 m² 1015,00 € max. 7,25 €/m²

*Der personenbezogene Höchstbetrag für eine Einzelperson von 362,50 € ist bei Wohnungen auch unter 50 m² grundsätzlich als angemessen zu akzeptieren.

Beispiel für zwei Personen: (Angemessenheit beachten!): Angemessene Fläche = 65 m², Wohnungsgröße ist aber nur 50 m². Daraus ergibt sich nach Ansicht der Stadt Köln eine maximale Miete von 50 m² x 7,25 €/m² = 362,50 €. Diese Sichtweise ist jedoch umstritten und rechtlich falsch!

Heizkosten können in der Regel bis zu einer Höhe von max. 1,30 €/qm bzw. von 1,60 €/qm bei erhöhtem Wärmebedarf (z.B. chronisch Kranke) übernommen werden.

Zulässige Miethöhe
Das JobCenter (ARGE) muss anfangs jede Miete akzeptieren. Ohne Wenn und Aber. Ist die Miete sehr viel höher, als die Mietobergrenze erlaubt, kann sie unter gewissen Umständen verlangen, dass man sich eine preiswertere Wohnung sucht. Dazu hat man mindestens ein halbes Jahr Zeit. In dieser Zeit muss das JobCenter (ARGE) weiter zahlen - die volle Höhe.

Auch bei Neuvermietung (erste eigene Wohung oder Umzug oder Wohnung nach Obdachlosigkeit) muss das JobCenter (ARGE) unter Umständen Mieten akzeptieren, die höher sind, als die Beträge in der Liste oben.

Die Materie ist etwas komplex. Lasst Euch immer beraten, wenn das JobCenter (ARGE) die Miete nicht in voller Höhe zahlt und/oder Euch zum Umzug auffordert. Sehr oft ist das JobCenter (ARGE) nicht im Recht und kann keinen Umzug verlangen.

Warmwasser
Seit den Änderungen des SGB II vom April 2011 geltend ab 01.01.2011 sind die Kosten der Warmwassererzeugung den Kosten der Unterkunft (KDU) hinzuzurechnen!

Bei Warmwassererzeugung über Zentralheizung werden die Kosten wie auch die Heizung grundsätzlich übernommen.

Bei dezentraler Erzeugung des Warmwassers, z.B. über einen elektrischen Durchlauferhitzer gibt es einen Mehrbedarfszuschlag!

Dazu gelten folgende Mehrbedarfssätze (2012):

Regelsatz       Mehrbedarf
374,00 EUR      8,60 EUR
337,00 EUR      7,75 EUR
299,00 EUR      6,88 EUR
287,00 EUR      4,02 EUR
251,00 EUR      3,01 EUR
219,00 EUR      1,75 EUR

Nicht vergessen:
Man kann von dem JobCenter (ARGE) bis zu einem Jahr im Nachhinein verlangen, dass falsch berechnete Bescheide berichtigt werden.

Kein schriftlicher Mietvertrag
Wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, muss das JobCenter (ARGE) trotzdem zahlen: KDU auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt