Die »Kunden« der ARGE kommen mit verschiedenen Abteilungen in Kontakt. Hier eine Aufstellung der wichtigsten:
Ansprechpartner
- EZ - Eingangszone
Hierhin gelangt man, wenn man keinen Termin hat. In dieser Abteilung sollen einfache Dinge gleich erledigt (Auskünfte, Annahme von Unterlagen usw.) und ggf. Termine für das FO vergeben werden. Vorsicht! Hier werden die "Kunden" der ARGE gerne abgewimmelt. Hartnäckig bleiben!
- OS - Orientierungsservice
Alle Erstantragssteller werden hier »verarbeitet«. Hier werden Antragsunterlagen ausgehändigt, in einem zweiten Termin die Anträge angenommen und auch schon die ersten Eingliederungsvereinbarungen geschlossen. Hier in dieser Abteilung geschehen sicher die meisten systematisch geplanten Fiesheiten: Abwimmeln (laut Stadt Köln immerhin 25% der Antragsteller), illegale Datensammlung, rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen und einiges mehr. Vorsicht! Nichts unterschreiben, ohne sich beraten zu lassen und immer Beistand mitnehmen.
Änderung der Struktur ab 2011
Genaue Angaben haben wir noch nicht.
- IT - Integrations-Team (früher FO - Frontoffice)
Hier sitzt der PAP (Persönlicher Ansprechpartner, auch Fallmanager genannt). Hier geht es um Vermittlung in Arbeit.
- LT - Leistungs-Team (früher BO - Backoffice)
Hier werden alle Leistungsangelegenheiten bearbeitet. Auch bei Umzug wäre hier die Genehmigung einzuholen.
Standorte
- Nach Stadtteilen
Menschen mit Wohnung und über 25 wenden sich an den für ihren Postleitzahlbereich zuständigen Standort. Hier die Information des Jobcenters Köln: http://www.jobcenterkoeln.de/site/zustaendigkeiten/
- Wohnungslose
Menschen ohne Wohnung müssen sich an die Resodienste wenden. Hier ist besondere Vorsicht geboten, unsere Erfahrungen sind durchweg sehr negativ.
- Unter-25-jährige
Wer unter 25 ist, wird vom Jobcenter besonders behandelt. Auch hier ist besondere Vorsicht geboten!
Zuständig sind für Vermittlungsangelegenheiten die beiden U-25-Abteilungen: Linksrheinisch und Rechtsrheinisch.
Bei Leistungsangelegenheiten wird es kompliziert. Es gibt grundsätzlich drei Fälle:
- Alle im Haushalt sind unter 25. Dann ist die U-25-Abteilung zuständig. Beispiel: Ein Paar, beide unter 25, lebt zusammen. Keine Elternteile wohnen mit im Haushalt.
- Die Unter-25-Jährigen bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit über 25-jährigen. Dann ist der Standort nach Postleitzahl zuständig. Beispiel: 'Kind' über 15 Jahre, (Eltern somit unterhaltspflichtig) wohnt mit einem Elternteil zusammen.
- Die Unter-25-Jährigen bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn über 25-Jährige im gemeinsamen Haushalt leben. Dann ist der Standort nach Postleitzahl zuständig. Beispiel: 'Kind' über 18 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung (Eltern somit nicht mehr unterhaltspflichtig) wohnt mit einem Elternteil zusammen.
Diese Einteilung wird auch von den Sachbearbeitern nicht immer verstanden. Auf jeden Fall gilt: Ein Antrag muss an jedem Standort angenommen werden! Der Empfang muss immer bestätigt werden (z. B. Eingangsstempel auf der Kopie).