Menschen, die Sozialleistungen beziehen, sind auf Antrag gesetzlich von der GEZ-Gebühr befreit. Die Crux dabei: Geringverdiener, die mitunter weniger als Arbeitslosengeld 2 einnehmen, die grundsätzlich das Recht hätten, zusätzlich Leistungen zu beziehen, von diesem Recht aber - warum auch immer - keinen Gebrauch machen, sind es nicht.
Die Sozialistische Selbsthilfe Mülheim in Köln ruft für Mittwoch, 10. März 2010, 15:00 Uhr zur Demonstration auf den Wallraf-Platz (nahe WDR-Funkhaus).
Der Prozess gegen einen Teilnehmer des ELO-Forums, der sich im Zusammenhang einer Geiselnahme an der ARGE Aachen öffentlich dazu äußerte, endete am 5. März 2010 mit Freispruch für den Angeklagten!
Am Freitag, 05.03.2010, um 11:30 Uhr wird im Amtsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92) der Prozess gegen einen Teilnehmer des Erwerbslosen Forum Deutschland fortgesetzt. Bereits am 04.12.2009 stand Thomas F. wegen des Vorwurfs „Belohnung und Billigung einer Straftat“ im Zusammenhang einer Geiselnahme in der ARGE Aachen vor Gericht.
Mehr unter: Volles Verständnis für den Angeklagten
Donnerstag, 04.03.2010, um 19.00 Uhr im Allerweltshaus Köln-Ehrenfeld, Körnerstraße 77-79, U-Bahn-Linien 3 oder 4 bis Körnerstraße oder Linie 5 bis Gutenbergstraße.
Der Prozess gegen einen vermeintlichen „Störer“ während einer Protestaktion beim Frühjahrsempfang der Caritas 2010 endete mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Die Richterin verdoppelte die Forderung des Staatsanwaltes.
Am Mittwoch, den 24.02. 2010, um 11:30 Uhr findet im Kölner Amtsgericht, Luxemburger Str. 101, Saal 246, ein Prozess gegen einen Mitstreiter statt. Er hatte an einer Protestaktion beim Frühjahrsempfang der Caritas teilgenommen und wurde dort unvermittelt von einem Zivilpolizisten angegriffen, der sich daraufhin "körperlich misshandelt" fühlte (so die Anklage).
Die KEAs rufen dazu auf, den Prozess solidarisch zu begleiten. Wir treffen uns ab 11:00 Uhr vor dem Amtsgericht in Köln.
Die Berechnungsmethode zur Feststellung eines Regelsatzes, der sowohl das physische Überleben, als auch die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft angemessen berücksichtigt, ist grundgesetzwidrig. Zwar heißt das nicht, dass Regelsätze als solches fortan abgeschafft gehören, jedoch muss zwischen Grundbedarf und "atypischen", aber dennoch notwendigen Ansprüchen ggf. individuell im Einzelfall entschieden werden.
Natürlich war die Kölner ARGE am 8. Februar 2010 vorbereitet und hatte die KEA-Pressemitteilung zuvor sehr wohl gelesen. Einige Sicherheitsbeamte der ARGE beäugten im dezenten Abstand gelassen das Treiben als etwa 20 bis 30 Mitstreiter der 'Zahltag!'-Kampagne ins Foyer drängten, es mit Transparenten gestalteten und den KEA-Infotisch aufbauten.