Die Berechnungsmethode zur Feststellung eines Regelsatzes, der sowohl das physische Überleben, als auch die kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft angemessen berücksichtigt, ist grundgesetzwidrig. Zwar heißt das nicht, dass Regelsätze als solches fortan abgeschafft gehören, jedoch muss zwischen Grundbedarf und "atypischen", aber dennoch notwendigen Ansprüchen ggf. individuell im Einzelfall entschieden werden.
Natürlich war die Kölner ARGE am 8. Februar 2010, vorbereitet und hatte die KEA-Pressemitteilung zuvor sehr wohl gelesen. Einige Sicherheitsbeamte der ARGE beäugten im dezenten Abstand gelassen das Treiben als etwa 20 bis 30 Mitstreiter der 'Zahltag!'-Kampagne ins Foyer drängten, es mit Transparenten gestalteten und den KEA-Infotisch aufbauten.
Wie bereits bei der 1. „Soziale Kämpfe“-Vollversammlung Anfang Dezember, war das Interesse bei der zweiten, am 4. Februar, wieder enorm groß. Bei beiden Veranstaltungen konnten jeweils um die 90 Teilnehmer aus dem linkspolitischen Spektrum gezählt werden.
Pressemitteilung / Die KEAs e.V. vom 05.02.2010
Letzter Tag für Hartz-IV-Betroffene, ggf. entgangene Ansprüche geltend zu machen
Am Dienstag, den 9. Februar, entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Berechnung und dementsprechend auch über die Rechtmäßigkeit der Höhe des so genannten „Regelsatzes“ beim Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV). Der Kläger ist eine Privatperson.
Wie vielerorts berichtet wurde, macht es vielen ARGEn Probleme, die Kindergelderhöhung zum 01.01.10 rechtzeitig vom Arbeitslosengeld II abzuziehen. Der rechtmäßige Weg wäre, nachträglich einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zu erlassen und den zuviel bezahlten Betrag vom Kindergeldberechtigten zurückzufordern, wenn seine Einkünfte höher sind als die Leistungen zum Lebensunterhalt (§ 51 Abs. 2 SGB I).
Das hat man nicht alle Tage: Betroffene setzen ihre Rechte mit Unterstützung der Polizei gegen den Starrsinn des Standortleiters der ARGE Köln-Kalk durch.
Wir haben ein Spendenkonto eingerichtet. Wer also noch ein wenig an seinem Seelenheil arbeiten möchte – hier ist die Kontonummer:
Die KEAs e.V.
Kontonr.: 4031805600
Blz.: 43060967 (GLS Bank Bochum)
Grafik: Felix Steinberger